Update 2.0: Hygienekonzept zum Kropper Bullitreffen 2021
Das Hygienekonzept 2021 ist fertig gestellt und steht hier zum Download bereit:
Hygienekonzept für das 11. KROPPer Bullitreffen vom 23. – 25.07.2021
Präambel
Das Hygienekonzept umfasst organisatorische Maßnahmen sowie Maßnahmen des
Infektionsschutzes. Die Veranstaltung findet überwiegend unter freiem Himmel statt. Die
Grundverpflegung wird von den Teilnehmern selbst organisiert. Auch die Unterkunft erfolgt
in eigenen VW-Bussen, Zelten, Wohnwagen oder Ähnlichem. Der Veranstalter stellt
sanitäre Anlagen (Toiletten und Duschen) zur Verfügung, welche einzeln oder zusammen
mit Personen des eigenen Hausstands genutzt werden.
1 Grundlagen des Hygienekonzeptes
Die Verantwortlichkeit für alle Maßnahmen und Pläne trägt der Veranstalter.
Die maßgeblichen Veröffentlichungen der zuständigen Behörden und Institutionen haben
Eingang in das Hygienekonzept gefunden.
Der Veranstalter verpflichtet sich, proaktiv das Geschehen zu verfolgen und nötige
Anpassungen vorzunehmen.
2 Grundsätze zur Infektionshygiene
Im Hygienemanagement wird die gesamte Veranstaltung als eine Einheit betrachtet, da alle
Bereiche der Veranstaltung von den einzelnen Helfer-Teams über Teilnehmer, Gäste sowie
externe Dienstleister mit Hygienefragen konfrontiert werden.
3 Organisatorisches
Personen mit akuten Atemwegssymptomen oder Fieber und Personen, für die behördlich
eine Quarantäne angeordnet worden ist, dürfen das Veranstaltungsgelände nicht betreten,
es sei denn, die Unbedenklichkeit in Bezug auf ein Ansteckungsrisiko ergibt sich aus den
Empfehlungen zu Krankheitsanzeichen ("Schnupfenplan") bzw. ist ärztlich abgeklärt und
kann nachgewiesen werden. Sollten Symptome im Tagesbetrieb auftreten, ist das
Veranstaltungsgelände unverzüglich zu verlassen.
Die verschiedenen Aktionen auf dem Veranstaltungsgelände finden jederzeit und
ausschließlich unter den festgelegten hygienischen Maßnahmen und den
Infektionsschutzmaßnahmen statt.
Soweit in diesem Hygienekonzept ein qualifizierter Mund-Nasenschutz (Maske)
vorgeschrieben ist, muss es sich um eine medizinische oder vergleichbare Maske oder eine
Maske ohne Ausatemventil der Standards FFP2, FFP3, N95, KN95, P2, DS2 oder KF94
handeln.
Soweit in diesem Hygienekonzept eine Testpflicht auf eine Corona-Infizierung
vorgeschrieben ist, wird bei Menschen mit vollständigem Impfschutz und genesene
Personen mit entsprechenden Voraussetzungen und ohne Symptome einer Coronavirus-
infektion (insbesondere Atemnot, Husten, Fieber, Schnupfen, Verlust des Geruchs- oder
Geschmacksinns) darauf verzichtet. Sie haben statt eines negativen Testergebnisses einen
entsprechenden Nachweis vorzulegen. Dazu gehören folgende Personengruppen:
-Personen, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen (seit der letzten
erforderlichen Einzelimpfung sind mindestens 14 Tage vergangen).
-Personen, bei denen mittels eines PCR-Tests eine SARS-CoV-2-Infektion
nachgewiesen wurde, die mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt.
-Personen, die von einer SARS-CoV-2-Infektion genesen sind und einmalig eine
Impfstoffdosis erhalten haben (seit der Impfung sind mindestens 14 Tage
vergangen).
Soweit ein (qualifizierter) Mund-Nasenschutz (Maske) in diesem Hygienekonzept
vorgeschrieben ist, aber aus gesundheitlichen Gründen nicht getragen werden kann, hat die
betroffene Person für einen alternativen Schutz zu sorgen. Dies könnten beispielsweise
Gesichtsvisiere oder Schutzscheiben sein.
Von allen Teilnehmern, Helfern, Gästen und Organisatoren ist eine Festnetz- oder
Handynummer bei der Anmeldung zu hinterlegen, damit eine Kontaktaufnahme möglich ist.
Lieferanten müssen über ihre Unternehmen zu erreichen sein.
Zum Gesundheitsschutz sollten nach Möglichkeit hautfreundliche Produkte (pH-neutrale
Seifen usw.) genutzt werden. Wir empfehlen den Einsatz von zugelassenen
Desinfektionsmitteln.
4 Maßnahmen auf dem Veranstaltungsgelände
Jeder Teilnehmer, Gast, Helfer und auch Veranstalter betritt das Veranstaltungsgelände
zu Beginn nur, wenn ein negativer Test einer Corona-Infizierung vorgelegt wird (nicht älter
als 24 Stunden). Als Tests gelten nur solche, die von einem Testzentrum oder sonstiger
Einrichtung durchgeführt wurden. Selbsttestungen sind nicht zulässig. Ausgenommen von
der Testpflicht sind vollständig geimpfte oder genesene Personen, s. hierzu Punkt 3 (es gilt
die 3-G-Regel). Ebenfalls ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren.
Eine erneute Testung ist auf Grund der Kürze der Veranstaltung nicht erforderlich.
Durch Verbots- und Hinweisschilder beim Betreten des Geländes wird sichergestellt,
dass ausschließlich Personen das Gelände betreten, welche zur sachgemäßen Erfüllung
der Aufgaben notwendig sind.
Im Eingangsbereich und an weiteren Stellen auf dem Gelände hängen Hinweisschilder
zum Infektionsschutz aus, die z. B. über allgemeine Schutzmaßnahmen wie Händehygiene,
Abstand sowie zum verbindlichen Tragen eines (qualifizierten) Mund-Nasenschutzes (wo er
notwendig ist) informieren.
Für die Händedesinfektion hat jeder Teilnehmende selbst zu sorgen.
Alle Räume, in denen sich Personen aufhalten, werden im Hinblick auf die
Abstandsregelungen umgestellt. Die maximale Personenzahl je Raum wird jeweils am
Eingangsbereich des Raumes ausgehängt.
Mehrfach täglich ist eine Stoßlüftung dieser Räume (möglichst alle 20 Minuten bei weit
geöffneten Fenstern) durchzuführen.
Die Toiletten- und Duschcontainer selbst sowie die Kontaktflächen wie Schalter, Griffe,
Wasserhähne, Spüldrücker etc. werden mehrmals täglich gereinigt.
5 Zusätzliche Maßnahmen
Es gelten die gleichen Maßnahmen wie für das Veranstaltungsgelände (Punkt 4).
Bei der Herstellung, beim Auffüllen und bei der Ausgabe von Speisen ist von den Helfern
ein qualifizierter Mund-Nasenschutz zu tragen.
Die Speisen werden einzeln als Tellergerichte ausgegeben. Ein Buffet ist nicht zulässig.
Der Aufenthalt im Tresen- und Kassenbereich soll so kurz wie möglich gehalten werden;
die Abstandsregelungen sind einzuhalten.
Kaltgetränke werden in Bechern zur Verfügung gestellt; Kaffee und Tee wird tassenweise
ausgegeben.
Ein Verzehr vor Ort ist möglich; es dürfen maximal 10 Personen an einem Tisch sitzen
(vollständig geimpfte und genesene Personen (siehe Punkt 3) werden nicht mitgezählt). Der
Abstand zum Nachbartisch ist einzuhalten. Der Gast hat seinen gewählten oder ihm
zugewiesenen Platz beizubehalten.
Hat der Gast seinen Besuch beendet, ist der genutzte Tisch und Stuhl mit
Reinigungsmitteln zu reinigen.
Die maximale Personenzahl im Veranstaltungszelt wird jeweils am Eingangsbereich
ausgehängt. Die Verweildauer im Veranstaltungszelt sollte kurzgehalten werden, um allen
die Möglichkeit der Nutzung zu gewähren.
6 Maßnahmen für alle Helfer
Jeder Helfer ist angehalten, alle notwendigen Maßnahmen zur Infektionsbekämpfung
ständig zu beachten und die Umsetzung dieses Hygienekonzeptes zu unterstützen.
Händedesinfektion ist regelmäßig zu nutzen.
Das Abstandsgebot von 1,5 Meter zu anderen Personen ist einzuhalten.
Bei unvermeidbarem Kontakt zu anderen Personen bzw. nicht einhaltbaren
Schutzabständen sowie in Fluren und anderen öffentlichen Räumen ist das Tragen eines
Mund-Nasenschutzes vorgeschrieben.
Ansammlungen von Personen sind zu vermeiden
Die Helfer sind im Vorwege vom Veranstalter über dieses Hygienekonzept informiert
worden.
7 Maßnahmen für Teilnehmer und Gäste
Es gelten grundsätzlich die gleichen Maßnahmen wie für die Helfer (Punkt 6).
Jeder Teilnehmer und Gast ist angehalten, alle notwendigen Maßnahmen zur
Infektionsbekämpfung ständig zu beachten.
Die allgemeinen Schutzmaßnahmen, wie auf den Aushängen erklärt, sind einzuhalten
(regelmäßiges Händewaschen usw.).
Gäste betreten das Veranstaltungsgelände nur, um ihren Besuchszweck zu erfüllen.
Nach Beendigung des Zwecks ist das Gelände umgehend zu verlassen.
Teilnehmer und Gäste werden über Aushänge, die Internetseite des Veranstalters bzw.
Facebook über das Hygienekonzept informiert.
Ein Verstoß gegen diese Regelungen kann für Teilnehmende einen Ausschluss von der
Veranstaltung
8 Umgang mit Verdachts-/Erkrankungsfällen
Besteht bei einem Teilnehmer, Gast oder Helfer der Verdacht auf eine COVID-19-
Erkrankung, wird wie folgt vorgegangen:
Die Person wird umgehend nach Hause geschickt und aufgefordert, telefonischen
Kontakt zu ihrem Hausarzt aufzunehmen.
Der Veranstalter stellt mit Unterstützung aller Teilnehmenden fest, welche Personen sich
in unmittelbarer Nähe der Verdachtsperson aufgehalten haben. Diese Information ist wichtig
zur Ermittlung der Infektionsketten und muss bei Bedarf dem Gesundheitsamt übermittelt
werden.
Der Arzt entscheidet über das weitere Vorgehen und stellt gegebenenfalls eine
Krankschreibung aus. Das Gesundheitsamt kann dann in Absprache mit dem Veranstalter
weitere Regelungen, z. B. hinsichtlich des Umgangs mit möglichen Kontaktpersonen,
treffen.
Bis zum Bekanntwerden des Testergebnisses muss die Person in häuslicher Quarantäne
bleiben.
Bei positivem Testergebnis bleibt die Person 14 Tage in häuslicher Quarantäne. Dies gilt
auch bei milden Krankheitsverläufen.
Bei Bestätigung der Infektion durch ein positives Testergebnis meldet der Arzt das
Ergebnis an das Gesundheitsamt. Dieses wendet sich dann an den Veranstalter und ordnet
weitere Maßnahmen an.
Über den Zeitpunkt der Rückkehr zur Veranstaltung entscheidet der behandelnde Arzt
bzw. das zuständige Gesundheitsamt.
Grundsätzlich wird in enger Abstimmung mit dem Betroffenen individuell geklärt, wie in
der Quarantäne verfahren wird (Home-Office, Überstundenabbau, Online-Unterricht etc.).
Update 1.0 fürs 11. Kropper Bullitreffen
Corona & das 11. Kropper Bullitreffen
Die folgende Grafik zeigt die heutigen Inzidenzen:
Es sieht also so aus, als ob das Bullitreffen stattfinden wird. Allerdings behalten wir uns vor, die Veranstaltung noch im letzten Moment abzusagen. Anmeldungen nehmen wir leider nicht entgegen, der Aufwand ist für uns zu groß.
Weitere Infos erhältst Du demnächst hier oder auch auf Facebook.
Und eine weitere gute Nachricht: derzeit sind unsere Preise stabil geblieben und wir konnten auf eine Erhöhung verzichten.
11. Kropper Bullitreffen 2021
Der Termin für das Treffen 2021 steht immer noch fest:
23.07. - 25.07.2021
Wir freuen uns auf zahlreiche Besucher und wieder ein unvergleichliches Bustreffen. Es wird wohl mit eines der ersten sein, was nach dieser ollen Corona-Zeit stattfinden kann & darf.
Aktuell sind die Zahlen in Schleswig-Holstein rückläufig, hoffen wir, dass es auch so bleibt.
Stand heute (08.06.2021) findet das Treffen statt. Wir behalten uns jedoch vor, kurzfristig abzusagen. Aktuelles erfährst Du hier oder auch auf Facebook
Aktuelles aus der Presse
Hier ein Pressebericht aus der Lokalzeitung:
Am Landstrom angeschlossen
Der ehemalige Sportplatz hat einen neuen Namen bekommen und heisst jetzt nicht mehr einfach nur Waldsportplatz, sondern Geestland-Event-Gelände.
Und mit dem neuen Namen hat sich ingesamt schon einiges getan auf der Fläche. Seit kurzem steht ausreichend Strom (80 kW) zur Verfügung:
Von diesen Verteilerschränken stehen mittlerweile 2 Stück auf dem Platz, hiermit wird auch der Platz versorgt. Dieses Jahr haben wir kein mobiles Aggregat bestellt.
Außerdem wurden die Duschen im Gebäude anderweitig genutzt, dafür wurde ein Duschcontainer auf den Platz gestellt. Auch der orange Sanitärcontainer hat mittlerweile das zeitliche gesegnet und wurde durch ein neueres Modell ersetzt. Fotos hierzu folgen in Kürze.